Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hellmuth Mineralöl Gmbh & Co. KG Leutersdorf Stand 07/2016

I. ALLGEMEINES
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verbraucher und Unternehmer. Wer Verbraucher und wer Unternehmer ist, ergibt sich aus §2 dieser AGB.
b. Besonderheiten für Verbraucher oder Unternehmer sind in den einzelnen Bestimmungen immer zusammengefasst und gesondert überschrieben.
c. Sofern keine gesonderten Bezeichnungen vorhanden sind oder von Kunden gesprochen wird, betreffen diese AGB sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

II.VERBRAUCHER, UNTERNEHMER, KUNDEN
a. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
b. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
c. Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

III. GELTUNGSBEREICH
Regelung für alle Kunden
a. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es einen erneuten Hinweis auf die AGB bedarf.
b. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

IV. QUALITÄT
Regelung für alle Kunden
Die Qualität der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.

V. VERTRAGSABSCHLUSS
1. Regelung für alle Kunden
a. Unsere Angebote sind freibleibend.
b. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich die bestellte Ware erwerben zu wollen.
c. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
d. Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
e. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2. Regelung für alle Verbraucher
a. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Bestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
b. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

VI. ZAHLUNG / ZAHLUNGSVERZUG / AUFRECHNUNG
1. Regelung für alle Kunden
a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Sollte die tatsächlich gelieferte Menge unter der bestellten Menge liegen, wird der entsprechende Staffelpreis berechnet.
b. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
c. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Er ist Netto Kasse eingehend ohne Abzug zu leisten.
d. Ist schriftlich ein Zahlungsziel vereinbart, so gilt dieses vom Lieferdatum an.
Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
e. Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, oder durch uns anerkannt wurden.
f. Die Abtretung der Rechte oder der Übertragung der Verpflichtungen des Käufers aus dem
Kaufvertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
2. Regelung für Verbraucher
Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
3. Regelung für Unternehmer
Gegenüber Unternehmern behalten wir uns vor, während des Verzuges gem. § 228 Abs. 2 BGB die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu verzinsen.

VII. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Regelung für alle Kunden
a. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, einschließlich Zinsen und ähnlicher Nebenforderungen, unser Eigentum.
b. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehende Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
c. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware, sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde sofort mitzuteilen.
d. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. VII 1.c. dieser Bestimmungen, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
2. Regelungen für Unternehmer
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

VIII. LIEFERZEIT / GEFAHRÜBERGANG
1. Regelung für alle Kunden
a. Die Lieferung erfolgt innerhalb 14 Tagen nach Bestellung oder nach Vereinbarung.
b. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen.
c. Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch mangelfreier Tankanlagen im Eigentum oder unmittelbaren Besitz des Kunden und bei genügend vorhandener befestigter Zufahrtswege.
2. Regelungen für den Verbraucher
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übernahme der Ware auf den Käufer über.
3. Regelung für Unternehmer
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
IX. ANNAHMEVERZUG
Regelung für alle Kunden
a. Kommt der Kunde in Abnahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen
b. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht zu diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem dieser in Abnahmeverzug gerät.

X. GEWÄHRLEISTUNG
1. Regelungen für alle Kunden
a. Für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, wird die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.
b. Unbeschadet der Ziff.X.a. dieser Bestimmung kann der Kunde entweder Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragwidrigkeit steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
c. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
d. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
2. Regelung für Verbraucher
a. Verbraucher müssen uns innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung des Mangels schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang bei uns. Unterlässt er diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte nach dieser Frist.
b. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
c. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
3. Regelung für Unternehmer
a. Unternehmer müssen uns Mängel innerhalb von zwei Wochen ab Empfang der Ware anzeigen. Unterlässt er das, erlöschen die Gewährleistungsrechte nach Ablauf dieser Frist.
b. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

XI. GARANTIE
Regelung für alle Kunden
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

XII. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
1. Regelungen für alle Kunden
a. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
b. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Leben des Kunden., sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
c. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist.
d. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
2. Regelung für Unternehmer
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

XIII. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Allerdings erlischt das Widerrufsrecht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB vorzeitig, wenn sich das Heizöl/die Holzpellets bei Lieferung mit Restbeständen in Ihrem Tank vermischen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [NAME, ANSCHRIFT, ggf. Tel.-/Fax-Nr., E-Mail-Adresse]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B.: ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Wir werden Ihnen unverzüglich (z.B. per Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


XIV. SCHLUSSBESTIMMUNG
Regelung für alle Kunden
a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
c. Sollten einzelne Bestimmungen mit dem Kunden, einschließlich dieser AGB, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.